Jugendschutz

Versand nur an volljährige Personen

Branntwein und branntweinhaltige Getränke dürfen nicht an Minderjährige abgegeben werden; andere alkoholische Getränke (Bier, Wein, Sekt) nicht an Jugendliche unter 16 Jahren.

 

Hafenpunkt bzw. Mitarbeitende tragen beim Verkauf von Spirituosen und spirituosenhaltigen Getränken eine gesellschaftliche Verantwortung dafür, dass diese Waren nicht ungewollt in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen. Daher setzen wir verschiedene Verfahren ein, z. B. Altersprüfung bei Lieferung durch den Versanddienstleister (Ausweiskontrolle), Volljährigkeitsprüfungen digital & in Echtzeit durch zertifizierte Prüfgesellschaften sowie Verifizierungen durch angeschlossene Payment-Dienstleister, um sicherzustellen, dass gesetzliche Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden.

 

Altersbeschränkungen in Deutschland

Nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) dürfen alkoholische Getränke ab 18 Jahren vollständig erworben und konsumiert werden. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Getränke mit geringem Alkoholgehalt (z. B. Bier, Wein) erwerben und konsumieren.

Weitere Informationen: kenn-dein-limit.de

 

DON’T DRINK AND DRIVE

Zur Kampagne und weiteren Infos: ddad.de

 

Weitere Informationen zu Alkohol